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„Wohnen für alle leistbar machen“

Wohnen ist ein Grundbedürfnis, Wohnen ist ein Menschenrechtlautet einer der Punkte unseres Missionstatements. Am 17.10, dem internationalen Tag gegen Armut, macht das Armutsnetzwerk Steiermark in Abstimmung mit der Armutskonferenz sowie den regionalen Armutsnetzwerken der jeweiligen Bundesländer darauf aufmerksam, dass Einkommen und Wohnkosten immer mehr auseinanderklaffen.

Besonders für armutsgefährdete Personen ist der Zugang zu adäquatem und leistbarem Wohnen häufig ein kaum lösbares Problem. So leiden laut Statistik Austria rund 9% der Personen in Risikohaushalten unter feuchten, schimmeligen Wohnungen und 6% an Überbelag. 1) Bei einkommensschwachen Gesellschaftsschichten betragen die Wohnkosten oft mehr als die Hälfte der verfügbaren Mittel. Verschlechtert sich beispielweise durch Arbeitslosigkeit das Einkommen oder steigen die Wohnkosten, droht der Wohnungsverlust und die Spirale nach unten wird in Gang gesetzt.2) Hierbei sind auch die steigenden Energiekosten ein ergänzendes Problem. Vielfach müssen soziale Organisationen aus Spendenmitteln Miet- und Energierückstände kompensieren. Umso wichtiger ist der flächendeckende Ausbau und die ausreichende Finanzierung der Delegierungsprävention bzw. Wohnungssicherung. Nicht nur für die Betroffenen wäre das ein entscheidender Schritt, sondern auch die Folgekosten von Delogierungen und Obdachlosigkeit würden markant entschärft. Daten einer Auswertung der Statistik Austria zum Leben mit Mindestsicherung besagen, dass Menschen in der Mindestsicherung deutlich stärker belastet sind als der Rest der Bevölkerung. Schon jetzt können beispielsweise 11 Prozent der Mindestsicherungsbezieher*innen ihre Wohnung nicht ausreichend warm halten. Die Erhebung dieser Daten erfolgte bereits vor der Corona-Krise und deren sozialen Auswirkungen. Viele dieser Härten haben sich während der Monate des Lockdowns drastisch verdichtet wie z.B. beengtes Wohnen im Homeschooling und die damit einhergehenden Benachteiligungen für Kinder und Jugendliche. Das neue Sozialunterstützungsgesetz verschärft die Lage von armutsbetroffenen Personen leider deutlich, da laut der Vorgaben des Bundes die Bezieher*innen der Sozialunterstützung keine Wohnunterstützung mehr erhalten können. Die Wohnkostenpauschale, die grundsätzlich zu begrüßen ist, müsste im Ausführungsgesetz des Landes auf den möglichen Höchstsatz von 30% angehoben werden. Die Mietpreise sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen - in der Steiermark in den letzten 4 Jahren um rund 18%!! 3) Was es darüber hinaus dringend benötigt, sind umfassende Investitionen in den sozialen Wohnbau! Ein Mindestprozentanteil an neu gebauten Wohnungen muss für sozialen und gemeinnützigen Wohnbau reserviert sein. Dazu sollen alle spezifischen lokalen und regionalen Möglichkeiten ausgenutzt werden, wie Bebauungsplan, Umwidmungen und Neuwidmung. Die Wohnbauförderungsbeiträge müssen wieder zweckgebunden werden. Das Armutsnetzwerk Steiermark tritt für ein leistbares, bedürfnisgerechtes und gesundes Wohnen für alle in der Steiermark ein, sowie dafür, dass alle Menschen Zugang zu menschenwürdigen Wohnmöglichkeiten finden.




1) Vgl: STATISTIK AUSTRIA, EU-SILC 2020. Erstellt am 29.4.21 2) Vgl: Armut in der Steiermark. Eine Studie im Auftrag des Landes Steiermark, Peter Stoppacher und Max Saurugg 2018 3) https://www.wohnungsboerse.net/mietspiegel-Graz/16696

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