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Regierung zieht einige Giftzähne der Sozialhilfe

Mit den heute vorgestellten Gesetzesänderungen in der Sozialhilfe wird das letzte soziale Netz verbessert. Dies ist ein wichtiger erster Schritt, aber eigentlich braucht es eine Gesamtreform. Die wichtigsten Punkte der Gesetzesänderungen:

✅ Betreute Wohneinrichtungen – etwa Gewaltschutzeinrichtungen, therapeutische Wohngemeinschaften u.ä. gelten nicht mehr als „Haushalte“ bzw. WG. D.h: Die Sozialhilfe ist für die Betroffenen nicht mehr gedeckelt. Künftig hat jede Person, die auf Sozialhilfe angewiesen ist, auch einen eigenständigen Anspruch darauf.

✅ Pflegegeld und vergleichbare Leistungen dürfen nicht mehr auf die Sozialhilfe angerechnet werden. Früher wurde das Pflegegeld zum Haushaltseinkommen gezählt und auf die Sozialhilfe angerechnet. Das ändert sich jetzt: Angehörigen, die im eigenen Haushalt ihre Eltern pflegen und auf Sozialhilfe angewiesen sind, darf die Sozialhilfe künftig nicht mehr gekürzt werden.

✅ Ähnliches gilt auch für Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Diese müssen künftig nicht mehr auf die Sozialhilfe angerechnet werden.

✅ Unterstützungen des Bundes für Sozialhilfebezieher*innen – wie etwa die Corona-Hilfen, der aktuelle Teuerungsausgleich oder spezifische Sonderleistungen für Kinder – können künftig per Bundesgesetz automatisch aus der Anrechnung auf SH herausgenommen werden. Eigene Umsetzungsgesetze der Länder werden so nicht mehr notwendig, was die Auszahlung an die Betroffenen beschleunigt.

✅ Bundesländer können Leistungen der Sozialhilfe künftig auch an jene Personen vergeben, die bislang keinen Zugang zur ‚SH neu‘ hatten. Dabei handelt es sich um Menschen, die sich rechtmäßig in Österreich aufhalten, aber bisher ex lege aus Leistungen der Sozialhilfe ausgeschlossen und damit auch nicht krankenversichert sind. Gerade in Zeiten der Pandemie stellt dieser Ausschluss eine nicht nachvollziehbare soziale Härte mit hohem gesundheitlichen Risiko dar.


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